• header-3
Drucken

Testamentsvollstreckung

Manchmal ist es erforderlich, Vermögen in die treuhänderische Verwaltung eines erfahrenen und vertrauensvollen Beraters zu geben; sei es zum Zwecke des Erhalts als Ganzes, sei es zum Zwecke der Nachlassabwicklung. Durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung und Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist gewährleistet, dass der Wille des Erblassers ohne Streitigkeiten unter den Erben sachgerecht und rechtlich verbindlich eingehalten wird. Gegenstand kann hierbei die (ggf. zeitlich befristete) Verwaltung des Nachlassvermögens bis zur zweckbestimmten Verwendung und Verteilung des Nachlasses sein.

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen als Testamentsvollstrecker und die treuhänderische Verwaltung von Vermögen.

Auf Wunsch nennen wir Ihnen gerne Referenzen.

Auszug aus unseren Referenzen

  • logo modus vm
  • logo autohaus-stollsteimer
  • logo palm
  • logo maute benger
  • logo heckler
  • logo modehaus-kehrer
  • logo mr-gruppe
  • SHK EckringBW 150x80 2019